Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - L 4 KA 38/00 |
Papierfundstellen
- NZS 2001, 558
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- SG Mainz, 27.01.1999 - S 1 Ka 375/98
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 04.04.2001 - L 4 KA 38/00
Die gegenteilige Auffassung des Sozialgerichts Mainz (Urteil vom 27. Januar 1999 S 1 KA 375/98) überzeugt nicht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2007 - L 10 KA 5/07
Vertragsarztangelegenheiten
Mit dem hiergegen eingelegten Widerspruch machte der Kläger geltend, der Rechtsansicht des SG Mainz könne nicht gefolgt werden (Bezugnahme insbesondere auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts - LSG - Schleswig-Holstein vom 04.04.2001, L 4 KA 38/00).Ein solcher Missbrauch liege aber nur dann vor, wenn die Rechtsausübung im konkreten Einzelfall zu einem grob unbilligen, mit der Gerechtigkeit nicht zu vereinbarenden Ergebnis führen würde (Bezugnahme auf das Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 04.04.2001, a.a.O.).
In der obergerichtlichen Rechtsprechung hat das LSG Schleswig-Holstein in dem Urteil vom 04.04.2001 (L 4 KA 38/00) ausgeführt, eine zahlenmäßige Begrenzung sei weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen; allerdings müsse mindestens ein Belegbett vorhanden sein.
Der erkennende Senat hält in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04.04.2001, a.a.O.) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht.
- BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 44/08 R
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung; Erteilung einer Sonderzulassung als …
Darüber hinaus war die Problematik der ausreichenden Bettenzahl Gegenstand verschiedener anderer gerichtlicher Entscheidungen (BSGE 88, 6; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 4.4. 2001 - L 4 KA 38/00 - in jüngerer Zeit Hessisches LSG, Beschluss vom 2.3. 2007 - L 4 KA 5/07 ER - GesR 2007, 178), so dass es für einen fachkundig vertretenen Kläger nahe liegen musste, mit dieser Problematik (weiterhin) konfrontiert zu werden. - LSG Schleswig-Holstein, 17.11.2009 - L 4 KA 25/07
Vertragsärztliche Versorgung - Sonderzulassung eines weiteren Belegarztes in …
Dr. Ha..., der ebenso wie Dr. La... als Belegarzt bei dem Beigeladenen zu 7. tätig ist, hatte seine Sonderzulassung in dem beim Schleswig-Holsteinischen Landessozialgericht unter dem Aktenzeichen L 4 KA 38/00 geführten Verfahren (Urteil des Senats vom 4. April 2001) erstritten.Die den Kläger betreffenden Verwaltungsakten des Beklagten, die Gerichtsakte zum Az. L 4 KA 38/00 sowie die Prozessakte haben dem Senat vorgelegen.
Dr. Ha... ist seine Sonderzulassung als Belegarzt in Ausführung des Urteils des Senats vom 4. April 2001 (L 4 KA 38/00) erteilt worden.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.02.2009 - L 3 KA 98/08
Anfechtung der Belegarztanerkennung durch andere Ärzte (sog. defensive …
Das LSG Nordrhein-Westfalen habe in seiner Entscheidung vom 14. November 2007 (Az: L 10 KA 5/07) ausgeführt, dass es in Übereinstimmung mit dem LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 04. April 2001, Az.: L 4 KA 38/00) die Festlegung auf eine Mindestbettenunterzahlgrenze für nicht angebracht halte.Soweit das LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 04. April 2001 (Az: L 4 KA 38/00 - juris -) ausgeführt hat, eine zahlenmäßige Begrenzung sei weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck des Gesetzes zu entnehmen, allerdings müsse mindestens ein Belegbett vorhanden sein, dürfte dies mit der o.a. BSG-Rechtsprechung nicht ohne weiteres in Übereinstimmung stehen.
- SG Marburg, 18.12.2006 - S 12 KA 1041/06
Belegarztvertrag - keine Klagebefugnis und Beiladung von Nichtbewerbern - keine …
§ 103 Abs. 7 lässt sich keinerlei zahlenmäßige Begrenzung auf eine bestimmte Zahl an Belegbetten entnehmen, was auch die Freiheit der Belegkrankenhäuser unzulässig einschränken würde; es besteht aber eine Berechtigung der Zulassungsgremien zu überprüfen, ob eine belegärztliche Tätigkeit beabsichtigt ist (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 04.04.2001 -L 4 KA 38/00 -E-LSG KA-075, juris Rdnr. 26 ff.).